FAQ

  • Was ist Voraussetzung, um beim AP Institut die Ausbildung beginnen zu können?

    Ein Termin, um uns persönlich kennenzulernen und alle Fragen rund um die Ausbildung und die späteren Berufsaussichten zu klären. Ernsthaftes Interesse sowie Engagement und Bereitschaft zum konsequenten Lernen setzen wir voraus.

  • Muss ich Eigentherapie oder ein Praktikum vorweisen können?

    Weder Eigentherapie, Lehrtherapie noch ein Praktikum werden zum Zeitpunkt der Prüfung von Ihnen verlangt. Praktikumsplätze werden von den entsprechenden Einrichtungen in der Regel erst nach Bestehen der Prüfung vergeben.

  • Was ist Voraussetzung, um zur Prüfung zugelassen zu werden?

    Die Gesundheits- bzw. Landratsämter fordern für eine Prüfungszulassung ein polizeiliches Führungszeugnis, eine ärztliche Bestätigung über psychische und physische Eignung zur Berufsausübung sowie das Mindestalter von 25 Jahren zum Zeitpunkt der Prüfung.

  • Was ist, wenn ich selbst einmal wegen einer psychischen Erkrankung in Behandlung war?

    Zur Prüfungszulassung sowie zur späteren Berufsausübung sind eigene Erfahrungen z.B. mit den Themen Depression, Essstörungen oder Ängsten kein Problem. Entscheidend ist, dass diese Erkrankungen adäquat therapeutisch behandelt sind und keine Einschränkung im Alltag mehr darstellen. Problematisch für eine Prüfungszulassung sind chronifizierte Krankheitsbilder, Psychosen und unbehandelte psychische Erkrankungen. Wenn Sie unsicher sind sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie  gerne.

  • Wie hoch sind die Bestehensquoten beim AP Institut?

    Seit mehr als 15 Jahren sind unsere Bestehensquoten durchgängig hoch. Mehr als 90% aller Ausbildungsteilnehmer schaffen die Prüfung beim ersten Mal.

  • Kann ich mich nach bestandener Prüfung selbstständig machen?

    Mit bestandener Prüfung haben Sie die rechtliche Grundlage erworben, sich auf dem Gebiet der Psychotherapie selbstständig zu machen.

  • Wie sind die Berufsaussichten für Heilpraktiker für Psychotherapie?

    Mit dem Heilpraktiker für Psychotherapie haben Sie eine Grundausbildung absolviert und wichtiges Fachwissen erworben. Professionell therapeutisch arbeiten können Sie damit jedoch noch nicht. Eine Anschlussausbildung in einer Therapieform Ihrer Wahl ist nun erforderlich. Am besten an einem Ausbildungsinstitut, welches dem Dachverband der betreffenden Therapieform angehört, das sichert Ihnen eine gute Ausbildungsqualität und steigert bei Bewerbungen Ihre Chancen. Von "Mischausbildungen" oder "Kurzausbildungen", wie sie manche Heilpraktikerinsitute anbieten, raten wir ab.

  • Ich bin völlig berufsfremd. Ist die Ausbildung trotzem etwas für mich?

    Auch wenn Sie aus einem völlig anderen Bereich kommen, können Sie die Ausbildung absolvieren und erfolgreich durch die Prüfung kommen. Unser flexibles Konzept erlaubt eine maßgeschneiderte Anpassung an Ihre Bedürfnissen und Fragen, sodass wir Sie optimal fördern können.

  • Bin ich zu alt für die Ausbildung?

    Es gibt keine "zu alten" Therapeuten, höchstens zu junge. Grundsätzlich gilt: je älter, desto mehr Lebenserfahrung. Und das ist in helfenden Berufen meist von Vorteil.

  • Ich möchte später als Berater, Trainer oder Coach arbeiten. Was bringt mir die Psychotherapie Ausbildung ?

    Mit der Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie erwerben Sie wichtiges Fachwissen, das Sie bestens in Beratung oder Coaching einsetzen können. Rechtlich nötig ist die Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie in den Segmenten Beratung, Training, Coaching jedoch nicht. Es liegt hier ganz an Ihnen, wieviel Fachkompetenz Sie sich erwerben möchten.

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