Ausbildung

Allgemeine Infos

Heilpraktiker für Psychotherapie als gesetzliche Grundlage

Der Heilpraktiker für Psychotherapie ist in Deutschland Voraussetzung, um neben den ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten Psychotherapie selbstständig ausüben zu dürfen. Die Inhalte der Ausbildung sind sind nicht nur für (angehende) Therapeuten geeignet, sondern auch für Berater, Coaches und alle, die in helfenden Berufen tätig sind oder Interesse an präventiver Arbeit in diesem Bereich haben.

Bei der Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie (HPP, HP-Psychotherapie, manchmal auch "kleiner Heilpraktiker" genannt) handelt es sich um eine Grundausbildung, die den gesetzlichen Rahmen für die Ausübung von Psychotherapie schafft (Heilerlaubnis auf dem Gebiet der Psychotherapie). Um später professionelle therapeutische Arbeit leisten zu können, bedarf es jedoch im Anschluss an diese Grundausbildung einer Ausbildung entweder in einer Therapieform nach Wahl oder umfangreicher Weiterbildungen in ausgewählten Themensegmenten (z.B. für Spezialisierungen auf bestimmte Arbeitsbereiche).
 
Die Ausbildungen in bestimmten Therapieformen (z.B. Systemische Therapie, Gesprächspsychotherapie, Gestalttherapie) beinhalten in aller Regel keine Themen, die für die HPP-Prüfung vor dem Gesundheitsamt relevant sind. Von einigen Instituten wird dies leider nicht klar kommuniziert mit der Folge, dass Nutzen, Qualität und Aufwand der Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie von manchen Therapeuten in Ausbildung unterschätzt werden.

Informationen zur amtsärztlichen Prüfung

Die schriftliche Prüfung findet 2x jährlich statt (3. Mittwoch im März, 2. Mittwoch im Oktober). Die Prüfung umfasst 28 Fragen (Multiple Choice), die Bearbeitungsdauer beträgt 55 Minuten. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 75% der Fragen richtig beantwortet wurden. Die mündliche Prüfung erfolgt in der Regel frühestens 3 Wochen nach dem schriftlichen Prüfungstermin. Die Gesundheitsämter handhaben den mündlichen Prüfungsteil sehr unterschiedlich, sowohl von der Dauer (zwischen 20 - 60 Minuten) als auch vom Inhalt her.
 
Für die Zulassung zur Prüfung fordern die Gesundheits- bzw. zuständigen Landratsämter:
  •     Mindestalter 25 Jahre
  •     Hauptschulabschluss
  •     Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate; zu beantragen im Einwohnermeldeamt)
  •     Ärztliche Bestätigung (nicht älter als 3 Monate) über psychische und physische Eignung zur Berufsausübung

Außerdem sind folgende Anmeldefristen zu beachten. Die Anmeldung zur Prüfung muss erfolgt sein bis spätestens:
 
31. Dezember für die Märzprüfungen
30. Juni für die Oktoberprüfungen
 
Aufgrund der Tatsache, dass manche Gesundheitsämter Wartelisten für die Zulassung zur Überprüfung führen, ist jedoch eine möglichst frühzeitige Anmeldung ratsam.
Weiter zu Struktur
Share by: